Während eine Beauftragung von Gerichtsgutachten ausschließlich durch einen Beweisschluss des zuständigen Gerichtes erfolgen darf, können Privatgutachten von Bauherren, Unternehmen, Rechtsanwälten etc. in Auftrag gegeben werden. Eine Partei kann jederzeit ein Privatgutachten beauftragen.
Privatgutachten können wichtige Hilfsmittel zur Klärung einer Streitfrage sein oder auch unterstützend bei Gerichtsprozessen herangezogen werden, sie sind jedoch nicht zwingend bindend.
Bild 1 Unsachgemäß ausgeführte Holzterrassen
Bild 2 Bambuseinwuchs in Wintergarten aufgrund fehlender Rhizomsperre
Bild 3 Unsachgemäß ausgeführter Pflasterbelag
Bild 4 Brandschaden an Hecke aufgrund von Baggerabgasen ( Wertermittlung nach Methode Koch)
Bild 5 Die nicht fachgerechte Ausführung von Rasenflächen, wie hier in diesem Fall, führt sehr häufig zu Reklamationen
(Photos von oben nach unten und von links nach rechts)